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- Kategorie: Teil A: Grundlagen
Die Rehabilitation beginnt, so die Definition des Sozialgesetzbuches VII, bereits am Unfallort.
Nachbehandelnde Maßnahmen, in der Regel ausschließlich Physiotherapie, werden in allen unfallchirurgischen Kliniken sofort postoperativ durchgeführt.
In Anlehnung an das Phasenmodell der Traumarehabilitation nach Simmel et al. (z.B PhysMed Rehab Kurort 2018), wird die Akutbehandlung als Phase A bezeichnet.
Zum Zeitpunkt der Entlassung aus Phase A muss der Verletzte:
- selbstständig in seiner gewohnten Umgebung zurecht kommen
- den weiteren therapeutischen Maßnahmen nachkommen können
- mit den verordneten Hilfsmitteln umgehen können
- funktionell annähernd den physiologischen Werten entsprechen
- reizfreie und abgeschwollene Weichteile haben
- selbsttätig einer Dystrophie entgegenarbeiten können
Sollten diese Ziele nicht erreichbar sein, muss die Überführung in eine Phase B – Frührehabilitation oder in eine Phase – C Traumarehabilitation erwogen werden. Eine Entscheidungshilfe dafür ist der Trauma-Reha-Score nach Rosenhauer und Simmel (Unfallchrurg 2021).
Mittels Trauma-Reha-Score erfolgt im Akuthaus die Einschätzung bezüglich der Ausprägung der Reha-Bedürftigkeit. Zudem kann mit dem Score im weiteren Verlauf der Rehabilitation der Übergang in die nächste Reha-Phase unterstützt werden.