DGOU - Nachbehandlungsempfehlungen
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61 -> Beckenfraktur, stabil, konservativ S32.1 oder S32.3 oder S32.5 oder S32.8(1,2,3,9)

Details
Kategorie: Bescken

ZeitBehandlungszielMaßnahmenBelastung/BewegungsausmaßBemerkung
Ab Unfallag Vermeidung von Komplikationen • Schmerzreduktion
• Kreislaufstabilisierung
• Pneumonieprophylaxe
• Dekubitusprophylaxe
Aktivierung aus dem Bett nach individuellen Möglichkeiten

Schmerzreduzierende und abschwellende Lagerung

 

Hohes VTE-Risiko!
Bei Frakturen des Azetabulums oder des Beckenrings gelten die gleichen Empfehlungen wie bei den hüftgelenknahen Frakturen: Patienten mit großen orthopädischen oder unfallchirurgischen Eingriffen an der Hüfte sollen neben Basismaßnahmen eine medikamentöse VTE-Prophylaxe erhalten. Zusätzlich zur medikamentösen Prophylaxe können physikalische Maßnahmen - medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS), intermittierende pneumatische Kompression (IPK) - eingesetzt werden.

Die medikamentöse Prophylaxe soll 28 - 35 Tage durchgeführt werden.

ab 1. Tag Aktivierung • Aufstehen über die betroffene Seite
• Aktivierung mit entsprechendem Hilfsmittel
• Edukation und Verhaltenstraining
• Anleitung zum Eigentraining

Schmerzabhängige Aktivierung aus dem Bett
Teilbelastender Gang
im Dreipunktegang

Versorgung mit erforderlichen Hilfsmitteln (z.B. Beckenkompressions-bandage) ggfs. Kompressionsstrumpfhose
bis 3. Tag Erweiterte Aktivierung • Aktives Bewegen untere
Extremität
• Gangschule
• Oberkörpertraining
Bewegung im schmerzarmen Bereich Tägliche Therapie empfehlenswert

ZeitBehandlungszielMaßnahmenBelastung/BewegungsausmaßBemerkung
bis 2. Woche Physiologisches Bewegungsverhalten • Treppensteigen
• Muskelaufbautraining
• Ausdauertraining
• Koordinationstraining
• Gleichgewichtstraining
• ADL-Training
• Sturzprävention
• Bewegungsbad

Schmerzadaptierte Belastungssteigerung zur Vollbelastung

Schmerzadaptierte Bewegung ohne Limit

Beratung über häusliche Hilfsmittel Ggf. Röntgenkontrolle

Vorbereitung der Entlassung Entlassmanagement • ADL-Abklärung
• Verordnung von Heil- und
Hilfsmitteln
• Antragsstellung/ Einleitung
Rehabilitationsmaßnahme
Überprüfung der Notwendigkeit:
Kurzzeitpflege
(geriatrische) Frührehabilitation
Ambulante oder Stationäre Rehamaßnahmen
Bis 6. Wo

Bewegung und Belastung unter Alltagsbedingungen

 

• Gangschule
• Intensiviertes Muskelaufbautraining unter Einsatz
von Geräten
• Ausdauertraining

Vollbelastung ohne Hilfsmittel

Bewegung ohne Limit

Stationäre/Ambulante medizinische Rehabilitation

Überprüfung der Hilfsmittelversorgung

Ggf. Abklärung Knochendichte und evtl. Einleitung einer Therapie bei Osteoporose

bis 8. Woche

Bewegung und Belastung unter Alltagsbedingungen

Arbeitsfähigkeit bei leichten Tätigkeiten

• Erweiterte Gangschule
(unebenes Gelände, Gehparcours,…)
• Intensiviertes Krafttraining
unter Einsatz von Geräten
Belastungssteigerung nach individueller Fähigkeit bis zur Vollbelastung unter Alltagsbedingungen Weitere notwendige ambulante Therapiemaßnahmen
Übergang zur Trainingsstabilität in Abhängigkeit von klinischen- und Röntgenbefunden
Erkennen von Störungen im Heilverlauf und Einleiten geeigneter Maßnahmen
Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
Rehabilitative Maßnahmen im Rahmen der Trainingsstabilität und der beruflichen Wiedereingliederung sind
ggf. bei erwerbsfähigen Patienten notwendig

ZeitBehandlungszielMaßnahmenBelastung/BewegungsausmaßBemerkung
bis 12. Wo Teilhabe:
Wiedereingliederung Alltag, Gesellschaft und Beruf
Arbeitsfähigkeit bei mittelschweren
bis schweren Tätigkeiten
• Funktionstraining Rehasport
Rehanachsorge
• ggf. Belastungserprobung,
Arbeitstherapie
Sportärztliche Beratung empfohlen Ggf. medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
ab 6. Mo Sportfähigkeit für low impact-Sportarten • Sportartspezifisches Training Sportärztliche Beratung empfohlen
ab 9. Mo Sportfähigkeit für high impact-Sportarten • Sportartspezifisches Training Sportärztliche Beratung empfohlen

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  • Ziele der postoperativen und frühzeitigen therapeutischen Maßnahmen

Teil B: Nachbehandlungsempfehlungen

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Wirbelsäule

  • 5 -> HWS-Fraktur, operativ S12.0 oder S12.1 oder S12.2(1,2,3,4,5)

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